Was die DIN EN 1090 von einem Stahlbaubetrieb verlangt
Redaktion Betriebsverzeichnis8. Oktober 2026Normen und Nachweise
Die DIN EN 1090 ist die Norm, nach der tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium hergestellt und nachgewiesen werden. Ohne CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 darf ein Betrieb ein Geländer, eine Stahltreppe oder einen Hallenrahmen nicht in Verkehr bringen, denn dem Bauteil fehlt dann die Grundlage seiner Verwendbarkeit. Seit dem 1. Juli 2014 gilt das im bauaufsichtlichen Bereich für jedes tragende Stahlbauteil, vom Einzelstück bis zur Serie, und es setzt im Betrieb eine werkseigene Produktionskontrolle voraus.
Was regelt die DIN EN 1090?
Die DIN EN 1090 regelt die Ausführung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium. Teil 1 beschreibt den Konformitätsnachweis und damit die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung, Teil 2 die technischen Regeln für Stahltragwerke, Teil 3 die für Aluminiumtragwerke.
Die Trennung der Teile ist für einen Betrieb keine Formalie, sondern bestimmt, worüber er Nachweise führt. EN 1090-1 ist eine harmonisierte Norm: sie verbindet die Ausführung mit der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, die seit dem 1. Juli 2013 vollständig anwendbar ist. Aus dieser Verbindung folgt die Pflicht, zu jedem tragenden Bauteil eine Leistungserklärung auszustellen und das CE-Zeichen anzubringen.
EN 1090-2 beschreibt demgegenüber die Werkstattarbeit: Toleranzen, Vorbereitung der Fügeflächen, Schweißen, Schraubverbindungen, Korrosionsschutz und die Prüfungen am fertigen Bauteil. Die aktuelle Ausgabe trägt den Stand 2018. Wer Aluminium verarbeitet, arbeitet mit EN 1090-3 nach derselben Logik, mit eigenen Werten für Werkstoff und Wärmeeinbringung.
Die drei Teile greifen also an verschiedenen Stellen: einer schafft die rechtliche Verkehrsfähigkeit, zwei beschreiben die handwerkliche Ausführung. Welcher Umfang dabei jeweils gefordert ist, hängt nicht am Betrieb, sondern am Bauteil und seiner Beanspruchung.
Für welche Bauteile gilt die DIN EN 1090 verpflichtend?
Die DIN EN 1090 gilt verpflichtend für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium im bauaufsichtlichen Bereich. Entscheidend ist die statische Funktion: nimmt ein Bauteil Lasten auf und gibt sie weiter, fällt es unter die Norm, unabhängig von seiner Größe.
Der bauaufsichtliche Bereich umfasst alles, was dauerhaft mit einem Bauwerk verbunden ist und dessen Standsicherheit berührt. Die Zuordnung wird in der Praxis bei drei Gruppen von Bauteilen strittig, und die Grenze verläuft seltener am Bauteil selbst als an seiner Befestigung:
- Eindeutig tragend: Stahltreppen, Podeste, Vordächer, Hallenrahmen, Unterkonstruktionen von Fassaden, Balkonanlagen.
- Tragend, obwohl oft unterschätzt: Absturzsicherungen und Geländer, weil sie Horizontallasten aufnehmen und ableiten müssen.
- Nicht tragend: Innenausbau ohne statische Funktion, freistehendes Mobiliar, Maschinengestelle außerhalb des Bauwerks.
Bei Maschinenbau greift stattdessen die Maschinenrichtlinie, und bei Bauteilen im Kran- oder Anlagenbau gelten eigene Regelwerke. Dieselbe Frage nach dem richtigen Regelwerk stellt sich bei vielen angrenzenden Leistungen, weshalb sie bei den Gewerken am Bau regelmäßig vor der Beauftragung geklärt wird.
Gilt die DIN EN 1090 auch für Kleinbetriebe?
Die DIN EN 1090 kennt keine Untergrenze für Betriebsgröße oder Stückzahl. Ein Schlosser mit zwei Mitarbeitern, der ein einzelnes Geländer fertigt, braucht dieselbe werkseigene Produktionskontrolle wie ein Stahlbauunternehmen mit Serienfertigung. Unterschiedlich ist nur der Aufwand, mit dem die Kontrolle betrieben wird: ein kleiner Betrieb kann sie auf wenige Dokumente und eine Person stützen, solange sie nachvollziehbar bleibt.
Lässt sich die DIN EN 1090 bei Einzelanfertigungen umgehen?
Eine Einzelanfertigung befreit nicht von der DIN EN 1090. Die Norm knüpft an die Funktion des Bauteils an, nicht an die Zahl der gefertigten Stücke. Gelegentlich wird versucht, ein tragendes Bauteil als Halbzeug oder als nicht tragendes Teil zu deklarieren und die Kennzeichnung dem Auftraggeber zu überlassen. Diese Zuordnung hält einer Prüfung durch die Bauaufsicht in der Regel nicht stand und verlagert das Risiko auf den Bauherrn, der ein nicht verkehrsfähiges Bauteil verbaut hat.
Die Pflicht trifft damit jeden Betrieb gleich, der tragende Bauteile liefert. Wie viel Prüfung, Dokumentation und Schweißqualität er dafür vorhalten muss, staffelt die Norm über die Ausführungsklasse.
Welche Ausführungsklassen unterscheidet die DIN EN 1090?
Die DIN EN 1090 unterscheidet vier Ausführungsklassen, EXC1 bis EXC4. Mit jeder Stufe steigen die Anforderungen an Schweißqualität, Prüfumfang und Dokumentation. EXC2 ist im Stahlbau der Regelfall, EXC1 bleibt untergeordneten Bauteilen vorbehalten, EXC3 und EXC4 gelten bei hoher Beanspruchung und Schadensfolge.
Der praktisch wichtigste Punkt steht selten in den Übersichten im Netz: EN 1090-2 verknüpft jede Ausführungsklasse mit einer Stufe der DIN EN ISO 3834, der Norm für schweißtechnische Qualitätsanforderungen. Aus der Klasse folgt also unmittelbar, welches Schweißzertifikat ein Betrieb braucht.
| Ausführungsklasse | Typische Anwendung | Schweißtechnische Anforderung |
|---|---|---|
| EXC1 | Untergeordnete Bauteile, geringe Folgen bei Versagen | DIN EN ISO 3834-4, elementare Anforderungen |
| EXC2 | Regelfall im Stahlbau, übliche Hochbauteile | DIN EN ISO 3834-3, Standardanforderungen |
| EXC3 | Hohe Beanspruchung, erhebliche Schadensfolge | DIN EN ISO 3834-2, umfassende Anforderungen |
| EXC4 | Außergewöhnliche Folgen bei Versagen | DIN EN ISO 3834-2, umfassende Anforderungen |
Wer legt die Ausführungsklasse nach DIN EN 1090 fest?
Die Ausführungsklasse legt die Tragwerksplanung fest, nicht der ausführende Betrieb. Grundlage sind die Beanspruchung des Bauteils, die Folgen eines Versagens und die Art der Belastung, etwa ruhend oder wechselnd. Die Klasse gehört damit in die Ausführungsunterlagen und sollte vor der Angebotsabgabe vorliegen.
Fehlt die Angabe, kalkuliert ein Betrieb ins Ungewisse: zwischen EXC2 und EXC3 liegen zusätzliche Verfahrensprüfungen, ein größerer Anteil geprüfter Schweißnähte und eine höher qualifizierte Schweißaufsicht. Ein Angebot ohne genannte Ausführungsklasse ist deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.
Welchen Schweißnachweis verlangt die DIN EN 1090?
Die DIN EN 1090 verlangt einen Nachweis der schweißtechnischen Qualität nach DIN EN ISO 3834, gestaffelt nach Ausführungsklasse. Hinzu kommen qualifizierte Schweißverfahren, geprüfte Schweißer und eine benannte Schweißaufsicht, die die Arbeiten verantwortlich überwacht.
Der Nachweis setzt sich aus Bausteinen zusammen, die einzeln geprüft werden und gemeinsam das Schweißzertifikat tragen. Ein Betrieb hält dafür vier Unterlagen bereit, und ihr Umfang wächst mit der Ausführungsklasse:
- Schweißanweisungen: qualifizierte Verfahren je Werkstoff, Blechdicke und Nahtform, belegt durch Verfahrensprüfungen.
- Schweißerprüfungen: gültige Qualifikationen der eingesetzten Personen für die tatsächlich geschweißten Nahtarten.
- Prüfplan: Art und Umfang der zerstörungsfreien Prüfung, abgeleitet aus der Ausführungsklasse.
- Nachweis der Schweißaufsicht: Qualifikation und schriftlich festgelegte Verantwortung der zuständigen Person.
Welche Aufgabe hat die Schweißaufsicht nach DIN EN 1090?
Die Schweißaufsicht verantwortet die schweißtechnische Qualität im Betrieb. Zu den Aufgaben gehören die Freigabe der Schweißanweisungen, die Eignung der eingesetzten Schweißer, die Überwachung der Ausführung und die Bewertung der Prüfergebnisse. Die Aufgaben und Verantwortungen beschreibt DIN EN ISO 14731.
Die geforderte Qualifikation steigt mit der Ausführungsklasse. Ab EXC2 setzt die Norm technische Grundkenntnisse voraus, die ein ausgebildeter Schweißfachmann in der Regel mitbringt; für EXC3 und EXC4 greifen Betriebe auf Schweißfachingenieure zurück. Die Person muss dem Betrieb zur Verfügung stehen und benannt sein, eine nur formal eingetragene Aufsicht erfüllt die Anforderung nicht.
Die schweißtechnischen Nachweise sind damit der inhaltliche Kern der Norm, bleiben aber betriebsintern. Nach außen sichtbar werden sie erst über die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle.
Wie läuft die Zertifizierung nach DIN EN 1090 ab?
Die Zertifizierung nach DIN EN 1090 prüft die werkseigene Produktionskontrolle eines Betriebs. Eine notifizierte Stelle bewertet Abläufe, Unterlagen und Schweißtechnik, nimmt sie im Erstaudit ab und stellt das Zertifikat für den geprüften Geltungsbereich aus. Erst danach darf der Betrieb CE-kennzeichnen.
Die werkseigene Produktionskontrolle ist dabei kein Ordner, sondern ein beschriebener Ablauf: Wareneingang und Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe, Zuordnung der Schweißanweisungen zum Auftrag, Prüfungen während und nach der Fertigung, Umgang mit Abweichungen und die Unterschrift, mit der ein Bauteil freigegeben wird. Die Prüfung im Audit folgt genau diesen Stationen und arbeitet sich an echten Aufträgen entlang.
Der Geltungsbereich des Zertifikats ist der Punkt, der im Nachhinein am häufigsten klemmt. Ein Zertifikat gilt für bestimmte Ausführungsklassen, Werkstoffgruppen und Schweißverfahren. Ein Betrieb mit Zertifikat für EXC2 darf kein Bauteil in EXC3 kennzeichnen, auch wenn er es technisch fertigen könnte.
Wie lange gilt ein Zertifikat nach DIN EN 1090?
Ein Zertifikat nach DIN EN 1090 bleibt gültig, solange die notifizierte Stelle die werkseigene Produktionskontrolle fortlaufend überwacht. Die Überwachung erfolgt in wiederkehrenden Audits; bleiben sie aus oder werden Abweichungen nicht abgestellt, ruht das Zertifikat oder wird zurückgezogen.
Für einen Auftraggeber heißt das, dass ein Zertifikat ohne Datum und ohne Stelle nichts belegt. Die Gültigkeit lässt sich nur über die ausstellende Stelle und die Kennnummer prüfen.
Woran erkennt ein Auftraggeber die DIN EN 1090 eines Betriebs?
Ein Auftraggeber erkennt die DIN EN 1090 an vier Angaben: der Nummer des WPK-Zertifikats, der notifizierten Stelle mit ihrer Kennnummer, dem Geltungsbereich mit Ausführungsklasse und der Leistungserklärung zum gelieferten Bauteil. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Nachweis unvollständig.
Die Prüfung dauert wenige Minuten und findet vor der Vergabe statt, nicht nach der Lieferung. Eine Anfrage, die nach Zertifikatsnummer und Geltungsbereich fragt, trennt sachlich zwischen Betrieben, ohne dass der Auftraggeber die Norm im Detail kennen muss. Angaben wie „nach EN 1090 gefertigt" ohne Zertifikat sind dabei kein Nachweis, sondern eine Behauptung.
In die Vergabeakte gehören vier Unterlagen, und ihr Wert liegt darin, dass jede einzelne bei der ausstellenden Stelle überprüfbar ist:
- WPK-Zertifikat mit Nummer, Ausstellungsdatum und benannter Stelle.
- Geltungsbereich mit Ausführungsklasse, Werkstoffgruppen und Schweißverfahren.
- Leistungserklärung zum konkreten Bauteil, zusammen mit dem CE-Zeichen.
- Angabe der Ausführungsklasse in den Ausführungsunterlagen, abgestimmt mit der Tragwerksplanung.
Das Register nennt Betriebe mit ihrer Tätigkeit und ihrem Ort, nicht mit einer Bewertung. Welche Nachweise ein einzelner Betrieb führt, lässt sich nur bei ihm selbst erfragen, und bei Betrieben aus Metallbau und Stahlbau ist die Frage nach dem Geltungsbereich des Zertifikats der kürzeste Weg dorthin.
Grundlage dieses Beitrags: DIN EN 1090-1 bis DIN EN 1090-3, DIN EN ISO 3834, DIN EN ISO 14731 und die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011.